Der UMS Wettbewerb ist ein Berghochlauf, im freien Tempo, nonstop in einer Zeitspanne von 6 Stunden, auf einer Strecke von 3,2 km, mit positivem Niveauunterschied von 663 Metern. Er basiert auf halber Neutralisierung, d.h. nur Aufstiege werden chronometrisiert, Abstiege dagegen erfolgen per Seilbahn.

  • 1-Laufstrecke:

streckt sich grösstenteils auf Bergpfaden aus. Gipfel mit Ziellinie liegt am Eingang der oberen Seilbahnstation, dort wird Zeitmessung gestoppt und neben unterer Station, beim überqueren der Startlinie, wieder aufgenommen: Also, Abstieg- und Wartezeiten sind nicht einberechnet. Seilbahnkabinen verkehren pausenlos, Fahrtzeit beträgt 4 bis 5 Minuten. Der letzte Aufstieg wird bis spätestens 15 h15 bewilligt. Läufer müssen innerhalb dieser 6 Stunden das Ziel erreichen, sonst bleibt der letzte Hochlauf ungültig. Erklärter Sieger ist wer, bei minimaler chronometrisierte effektiver Rennzeit, die meisten Aufstiege niederlegte.

  • 2-Zeitplan:

der Wettlauf startet am angegebenen Tag, um 10 h 00, an unterer Seilbahn-Station der Gemeinde ÉTREMBIÉRES, Ortteil LE PAS DE L’ÉCHELLE, dicht an der Schweizer Grenze gelegen. Dort findet in der Festhalle, zwischen 08 h 00 und 09 h 30, die Ausgabe der Rückennummern statt, sowie ab 17 h 00 die Siegerehrung und Preisverteiling.

  • 3-Sicherheitsmassnahmen:

Strecke ist vom Salève-Hilfsdienst abgesichert. Winker sind den Pfad entlang aufgestellt. Fürsorge ist ebenfalls am Platz. Handys werden empfohlen; bei Anmeldung sollen Wettläufer ihre Nummer eintragen: im Notfall sind sie leicht erreichbar. Bei niedriger Temperatur ist warme Bekleidung stark empfohlen. Wenn Teilnehmer ärztliche oder sonstige Hilfe benötigen, verpflichten sie sich, einer eventuellen Ausschaltungsmassnahme zu gehorchen.

Gebrauch eines Elektrokardiogramm-Apparats ist nachdrücklich geraten, ganz besonders für Teilnehmer über 40.

Der zuständige Arzt hat die Befugnis, einem Teilnehmer, dessen gesundheitlicher Zustand ihm fragwürdig erscheint, den Antritt zu verweigern.

ACHTUNG! Pflichtausrüstung: Schutz- und Wärmekleidung sind während dem Lauf mit zu tragen. Pfeifen sind nicht obligatorisch, aber erlaubt. Marschstöcke sind zwar bewilligt aber, der Beschaffenheit des Geländes wegen, abgeraten.

  • 4-Verpflegung – Beihilfe:

die halbe Neutralisierung der Strecke ist Bestandteil des Wettlaufs und verbietet persönliche Beihilfe oder Verpflegung ausserhalb der Stände des Veranstalters.

  • 5-Anmeldung:

der UMS Wettlauf ist allen Bewerbern zugänglich, deren Jahrgang dem Alter von 20 oder darüber. Kurz vor Start werden keine Anmeldungen angenommen. Letzter Tag zum Eintrag ist der 28. Februar. Zur Annahme einer Anmeldung müssen Bewerber folgende Unterlage beifügen:
– entweder die Fotokopie einer gültigen Lizenz eines Leichtathletik Nationalverbands;
– oder ein ärztliches Gutachten, innerhalb des laufenden Jahres erstellt (laut französischem Sportregelartikel L231-3), mit dem Hinweis: „keine Kontraindikation zur Betreibung von Wettbewerben im Laufsport“
– ausserdem muss die Zahlung des Startgelds, das Seilbahnfahrten und Verpflegung einbegreift, erfolgt sein.

6-Abbestellung:

Seitens eines Wettläufers:

nur in folgenden Fällen möglich und muss schriftlich erfolgen:

-Unfall, Krankheit oder Tod des Antragstellers selbst

-Krankenhausbehandlung oder Tod von Ehegatte/-gattin, offenkundige Konkubinatspartner, direkte Vor- oder Nachfahren des Antragsstellers.

Abbestellung wird so rasch wie möglich dem Veranstalter an secretariat-asj74@sfr.fr schriftlich mitgeteilt. Anträge für Zurückerstattung des Startgelds müssen schriftlich den Veranstalter, spätestens 10 Tage nach Wettbewerbstermin, erreichen, begleitet von folgenden beantragten Rechtfertigungsbeweisen:

a)- bei Krankheit oder Unfall des Antragsstellers, ein medizinisches Gutachten das die körperliche Behinderung aufweist und „eine Kontraindikation zur Betreibung von Wettbewerben im Laufsport“ bestätigt;

b)- für andere Ursachen, eine behördliche Bescheinigung
Anmeldungskosten dürfen vom Veranstalter zurückgehalten werden. Anträge werden innerhalb von 2 Monaten behandelt. Austausch von Rückennummern ist nicht gestattet.

Seitens dem Veranstalter:

Teilnehmer sind informiert, dass der UMS Wettlauf vom Wetter abhängig ist. Im Fall von Sturm besteht die Möglichkeit dass der Seilbahnbetrieb eingestellt wird. Doch allein der Konzessionär ist zuständig diesen Entscheid, aus Sicherheitsgründen, zu treffen. Der Veranstalter wird zwangsläufig zur Rückzahlung der Startgelder gezwungen, denn eine Ausweichmöglichkeit besteht nicht. Teilnehmern ist diese Aussicht klar.

  • 7-Numerus clausus:

die maximale Anzahl von Wettbewerbern ist auf die Zahl von 450 Teilnehmern beschränkt worden. Darüber hinaus wäre keine Gewähr mehr möglich.

  • 8-Ethik:

Um Erosion der Abhänge möglichst zu vermeiden, ist das Verlassen des markierten Pfads nicht erlaubt. Es ist auch strengstens verboten Abfälle, ausser in den vorgesehenen Behältern, ab zu legen. Höfliches Benehmen den freiwilligen Helfern gegenüber ist eine Selbstverständlichkeit. Parken von Fahrzeugen soll in solcher Weise geschehen, dass Anlieger, oder sonstige Strassenbenutzer, von Unannehmlichkeiten bewahrt werden.
Verstossungen gegen diese Regeln oder allgemeine Verpflichtungen der Wettbewerbsbedingungen werden von Kontrollbeauftragten schriftlich dem Veranstalter unterbreitet. Dieser hat die Möglichkeit einer Jury den Fall zur Beachtung zu unterbreiten (siehe § 13).
Wettläufer sind ebenfalls verpflichtet, falls ein Konkurrent sich in Schwierigkeit befindet (Verletzung, Schwächeanfall, Unterkühlung), ihm sofortige Beihilfe zu gewähren. Entsprechende Zeitdauer kann, laut Entscheid der Jury (siehe § 13) vom Endresultat abgezogen werden.

  • 9-Ergebnisse – Preise:

Bewertungen werden jeweils für folgende Gattungen aufgeteilt: erstmals zwischen Frauen und Männer, anschliessend gemäss Jahrgangsgruppen: erstens von 1971 bis 1990 und zweitens von 1970 an rückwärts. Sieger ist wer die meisten Aufstiege niederlegt, bei minimaler chronometrisierte Laufzeit. Diese schliesst natürlich die Warte- und Seilbahnzeiten, die nicht aufgenommen werden, aus. Nach etwa 5 Stunden und 15 Minuten Rennen ist kein neuer Aufstieg mehr möglich. Läufer die es wünschen, können jedoch ihre Laufstrecke nach dieser Zeitgrenze zurücklegen, jedoch auf eigene Faust und Verantwortung.

  • 10-Bildliche Rechtlichkeit:

Mit der Teilnahme an dem UMS Wettlauf verleiht der Konkurrent dem Veranstalter die Erlaubnis von Fotos oder Bilder die ihn betreffen, Gebrauch zu üben.

  • 11-Verantwortung:

Im Rahmen dieser sportlichen Veranstaltung weist der Organisator jegliche Verantwortung zurück, sei es wegen Diebstahl, Verlust oder Beschädigung. Begleitung der Läufer auf dem Umlaufpfad ist nicht zugelassen; unerlaubte Zuschauer bürgen für provozierte Schaden. Der Veranstalter ist gegen Haftpflicht versichert, aber ACHTUNG! Anmeldungen mit einer gültigen Lizenz sind mit einer Unfallversicherung gekuppelt, Anmeldungen mit einem ärztlichen Befund verpflichten jedoch jeweilige Konkurrenten einen prsönlichen Versicherungsschutz zu besitzen.

  • 12-Verpflichtungen:

Die Konkurrenten sind durch ihre Anmeldung ausdrücklich zur strengen Beachtung der Wettbewerbsbedingungen verpflichtet.

  • 13-Streitfälle:

Entweder vom Veranstalter oder von Teilnehmern öffentlich angesagt, müssen sie schriftlich einer Jury unterbreitet werden. Die Zusammensetzung derselben umfasst eine gleiche Anzahl von Vertretern des Veranstalters und der Teilnehmer. Ein offizieller Vertreter des französischen Leichtathletikverbands übernimmt das Amt des Vorstands.
Die Jury kann, je nach Ermessen, entweder eine Verminderung oder eine Erhöhung der Zeitmessung erlassen, oder, in äussersten Fällen, die Ausscheidung verhängen.
Die Entschlüsse der Jury bedürfen einer zweidrittel Mehrheit; sie sind unwiderruflich und unbestreitbar. Die Betroffenen erhalten ein schriftliches Aktenstück.